Allgemeine Geschäfts-bedingungen

Der wöchentliche Beitrag umfasst die Nutzung aller zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhandenen

Einrichtungen im Rahmen der geltenden Öffnungszeiten. Das Startpaket beinhaltet die Mitgliedskarte, die

ausführliche Anamnese und die Ersteinweisung. Die Aufnahmegebühr beinhaltet die Beratungs- und

Verwaltungskosten. Die Servicepauschale umfasst den kompletten Trainerservice sowie auch den Service im

Empfangs- und Wellnessbereichs.

Die Flatrate berechtigt das Nutzen des gewählten Service während des Aufenthalts im Studio.

Für die Zeit einer nachgewiesenen Ausbildung/ Studium/ Rente/ Reha Verordnung/ Firmennachweis wird dem

Mitglied ein Rabatt in oben angegebener Höhe auf seinen (ursprünglich) vertraglich vereinbarten wöchentlichen

Beitrag eingeräumt.

Bei Vertragsabschluss hat das Mitglied seine Berechtigung hierfür durch die Vorlage einer

Ermäßigungsbescheinigung nachzuweisen. Bei befristeten Ermäßigungsbescheinigungen ist eine aktuelle

Folgebescheinigung unaufgefordert einzureichen, ansonsten erhöht sich der wöchentliche Beitrag im Folgemonat

automatisch. Fällt die Voraussetzung für den Rabatt weg oder kommt das Mitglied seiner Nachweispflicht nicht nach,

so entfällt die Voraussetzung für den Rabatt und der ursprünglich vertraglich vereinbarte Mitgliedsbeitrag ist ohne

Rabattierung ab der nächsten Buchung zu zahlen.

Laufzeit/Kündigungsfrist/Verlängerung: Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene

Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag verlängert sich um die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene

Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die

Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angebende Kündigungsfrist. Die Kündigung kann per E-Mail an

info@topfit-studios.de, per Fax an 07254/ 9859125, Online/ per App, per Brief oder vor Ort in Wiesental eingereicht werden.

Preisanpassung: Nach Ablauf der Erstlaufzeit erhöht sich der wöchentliche Beitrag auf dem Vertragsdeckblatt

angegebene Beitragsanpassung

Ruhezeitvereinbarung: Der Mitgliedsvertrag kann bei nachgewiesener Krankheit und Schwangerschaft im

Einverständnis mit dem Studio für eine im Vorfeld festzulegende Dauer ruhend gestellt werden. Die maximale Dauer

beträgt 3 Monate. Dabei verkürzt ein solcher Ruhezeitraum die Zahlungspflichtige Vertragslaufzeit nicht. Die

vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist und die ordentliche Kündigungsmöglichkeit verschieben sich um den

Zeitraum der Ruhezeit. Davon unberührt bleibt ein in Textform zu erklärendes, außerordentliches Kündigungsrecht.

SEPA-Lastschriftmandat: Der TOP FIT STUDIO Lingenfeld GmbH wird widerruflich die Ermäßigung erteilt, bei

Fälligkeit, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die

von den TOP FIT STUDIO Lingenfeld GmbH auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastenden

Betrags beantragen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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