Der wöchentliche Beitrag umfasst die Nutzung aller zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorhandenen
Einrichtungen im Rahmen der geltenden Öffnungszeiten. Das Startpaket beinhaltet die Mitgliedskarte, die
ausführliche Anamnese und die Ersteinweisung. Die Aufnahmegebühr beinhaltet die Beratungs- und
Verwaltungskosten. Die Servicepauschale umfasst 4 Termine im Kalenderjahr mit einem Trainer, sowie den Service,
Empfangs- und Wellnessbereichs.
Die Flatrate berechtigt das Nutzen des gewählten Service während des Aufenthalts im Studio.
Für die Zeit einer nachgewiesenen Ausbildung/ Studium/ Rente/ Reha Verordnung/ Firmennachweis wird dem
Mitglied ein Rabatt in oben angegebener Höhe auf seinen (ursprünglich) vertraglich vereinbarten wöchentlichen
Beitrag eingeräumt.
Bei Vertragsabschluss hat das Mitglied seine Berechtigung hierfür durch die Vorlage einer
Ermäßigungsbescheinigung nachzuweisen. Bei befristeten Ermäßigungsbescheinigungen ist eine aktuelle
Folgebescheinigung unaufgefordert einzureichen, ansonsten erhöht sich der wöchentliche Beitrag im Folgemonat
automatisch. Fällt die Voraussetzung für den Rabatt weg oder kommt das Mitglied seiner Nachweispflicht nicht nach,
so entfällt die Voraussetzung für den Rabatt und der ursprünglich vertraglich vereinbarte Mitgliedsbeitrag ist ohne
Rabattierung ab der nächsten Buchung zu zahlen.
Laufzeit/Kündigungsfrist/Verlängerung: Der Vertrag hat zunächst die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene
Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag verlängert sich um die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene
Verlängerungszeit, wenn der Vertrag nicht vom Mitglied vor dem jeweiligen Vertragsende gekündigt wird. Für die
Kündigung gilt die auf dem Vertragsdeckblatt angebende Kündigungsfrist. Die Kündigung kann per E-Mail an
info@topfit-studios.de, per Fax an 07254/ 9859125, Online/ per App, per Brief oder vor Ort in Wiesental eingereicht werden.
Preisanpassung: Nach Ablauf der Erstlaufzeit erhöht sich der wöchentliche Beitrag auf dem Vertragsdeckblatt
angegebene Beitragsanpassung
Ruhezeitvereinbarung: Der Mitgliedsvertrag kann bei nachgewiesener Krankheit und Schwangerschaft im
Einverständnis mit dem Studio für eine im Vorfeld festzulegende Dauer ruhend gestellt werden. Die maximale Dauer
beträgt 3 Monate. Dabei verkürzt ein solcher Ruhezeitraum die Zahlungspflichtige Vertragslaufzeit nicht. Die
vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist und die ordentliche Kündigungsmöglichkeit verschieben sich um den
Zeitraum der Ruhezeit. Davon unberührt bleibt ein in Textform zu erklärendes, außerordentliches Kündigungsrecht.
SEPA-Lastschriftmandat: Der TOP FIT STUDIOS GmbH & Co. KG wird widerruflich die Ermäßigung erteilt, bei
Fälligkeit, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die
von den TOP FIT STUDIOS GmbH & Co. KG auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belastenden
Betrags beantragen. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.